Das West-Nil-Virus (WNV) ist seit 2018 ein jährliches Problem in Deutschland. Ursprünglich aus Afrika stammend, hat sich das Virus in den letzten Jahren hierzulande etabliert. Besonders beunruhigend: Im Jahr 2023 gab es 18 bestätigte Infektionen bei Pferden. Aufgrund der Gefahr, die das Virus darstellt, besteht eine Anzeigepflicht gemäß der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen.
Verbreitung des West-Nil-Virus
Der derzeitige Hotspot des West-Nil-Virus liegt in Mitteldeutschland, insbesondere in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Einzelne Nachweise gab es auch in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und bei Hamburg. Das Virus wird hauptsächlich durch Stechmücken, die es von Vögeln auf Pferde und Menschen, übertragen. Pferde gelten dabei als sogenannte Fehlwirte, da sie das Virus nicht übertragen können.
Was macht das West-Nil-Virus so gefährlich?
Bei den meisten Pferden zeigt sich das West-Nil-Virus durch grippeähnliche Symptome. Bei einigen Tieren kann das Virus jedoch das Nervensystem befallen und schwere neurologische Schäden verursachen. Nach einer kurzen Inkubationszeit kann es zur Zerstörung von Neuronen und zu neurologischen Ausfallerscheinungen kommen, die unterschiedlich schwer ausfallen können. Typische Folgen sind unter anderem Entzündungen des Gehirns und Rückenmarks, Ataxie, Schwanken, Festliegen, Muskelzittern und Gesichtsasymmetrie.
Therapieansätze
In Deutschland gibt es keine kausalen Therapiemöglichkeiten für das West-Nil-Virus. Die Behandlung erfolgt symptomatisch, je nach Schwere der Symptome. Bei schweren neurologischen Symptomen kann ein Aufenthalt in der Pferdeklinik erforderlich sein, inklusive speziell ausgestattete Sicherheitsboxen mit Hängegeschirr. Eine antiphlogistische Behandlung kann helfen, und experimentell wurden bereits Erfolge mit IFN-α sowie verschiedenen monoklonalen Antikörpern erzielt. Die neurologische Form des Virus kann jedoch tödlich verlaufen oder zu dauerhaften Schäden führen, da sich das Nervensystem nicht immer vollständig erholt.
Impfung als Schutzmaßnahme
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt eine Impfung in betroffenen und angrenzenden Gebieten, sowie bei Pferden, die nur temporär in solche Gebiete reisen. Eine flächendeckende Impfung im gesamten Bundesgebiet wird angestrebt. Derzeit sind ein konventioneller inaktivierter Vollvirusimpfstoff sowie zwei Vektorimpfstoffe mit Markereigenschaften zugelassen, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren erlauben.
Die Erstimpfung sollte bei Fohlen ab dem 5.-6. Lebensmonat erfolgen. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von 3-6 Wochen, je nach Impfstoff. Danach sind jährliche Wiederholungsimpfungen erforderlich. Die Impfstoffe reduzieren die Dauer und Schwere der klinischen Symptome. Die Schutzwirkung tritt etwa 2-3 Wochen nach der zweiten Impfung bzw. 4 Wochen nach der ersten Immunisierung auf, abhängig vom verwendeten Impfstoff.



Die aktuelle Impfleitlinie für dich zum downloaden