Stand 15. Juni

Mindestabstände sowie Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen in jedem Fall eingehalten werden können.
In einer geschlossenen Reithalle gilt die 200 m² Regel nicht mehr. Nach dem Rahmenkonzept Sport soll jede Person mind. 20 m² Fläche zur Verfügung haben.

In Sportstätten (Reithalle, WCs, Sattelkammern, etc.)  gilt die FFP2 – Maskenpflicht, soweit kein Sport ausgeübt wird.

Bei einer landkreisweiten Inzidenz zwischen 50 und 100 ist Reitunterricht möglich für max. 10 Personen, sind alle Personen geimpft, getestet oder genesen gibt es keine Personenbegrenzung.
Bei einer landkreisweiten Inzidenz zwischen 50 bis 100 ist Reitunterricht im Freien für bis zu 20 Kindern möglich.
Bei einer landkreisweiten Inzidenz von unter 50, ist Sport – und damit auch Reitunterricht – jeder Art ohne Personenbegrenzung gestattet.

Die Betreiber von Sportstätten müssen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept erstellen, das auf Verlangen
der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

Stand 07. Juni

  • Mindestabstände sowie Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen in jedem Fall eingehalten werden können.
  • In Sportstätten (Reithalle, WCs, Sattelkammern, etc.)  gilt die FFP2 – Maskenpflicht, soweit kein Sport ausgeübt wird.
  • Bei einer landkreisweiten Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich in max. 10 Personen aus max. 3 Haushalten treffen,
  • bei einer Inzidenz unter 50 max. 10 Personen, die Anzahl der Haushalte spielt in diesem Fall keine Rolle.
  • Bei einer landkreisweiten Inzidenz zwischen 50 und 100 ist Reitunterricht möglich für max. 10 Personen, sind alle Personen geimpft, getestet oder genesen gibt es keine Personenbegrenzung.
  • Bei einer landkreisweiten Inzidenz zwischen 50 bis 100 ist Reitunterricht im Freien für bis zu 20 Kindern möglich.
  • Bei einer landkreisweiten Inzidenz von unter 50, ist Sport – und damit auch Reitunterricht – jeder Art ohne Personenbegrenzung gestattet.

Quelle

http://www.pensionspferdehalter.de/