Einhaltung der “Corona – Regeln”

Für Pensionspferdebetriebe gilt:

Mindestabstände sowie Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen in jedem Fall weiterhin eingehalten werden können.

Sportausübung ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Keine Sportausübung von Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Kontaktfreie (Mensch – Mensch) Durchführung von Reitunterricht, Reiten, Führen etc.
  • Für den Reitunterricht ist eine Kontaktdatenerfassung der Teilnehmer notwendig.
  • Keine Zuschauer in den Reithallen, auf Reitplätzen und bei Longiermöglichkeiten.
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen .
  • Bereitstellung von ausreichenden Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher.

Werden neben den WC – Anlagen weitere geschlossene Räume geöffnet (bspw. Reiterstüberl ohne Gastronomiebetrieb),
benötigt der Betrieb ein Schutz- und Hygienekonzept nach dem Rahmenhygienkonzept Sport. Dies ist auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.
Wenn Reiterstüberl als Gastronomie betrieben werden, ist ein Schutz- und Hygienekonzept nach dem Hygienekonzept Gastronomie zu erstellen und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.

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