Pferd mit Nasenausfluss.
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Pferd mit Nasenausfluss

Die Equine Herpesvirus-Infektion

Das Equine Herpesvirus ist ein behülltes, hochansteckendes Virus, das etwa bis zu 80 Prozent aller Pferde in ihrem Organismus beherbergen. Die Viren schlummern meist in den Nervenzellen, wo sie vom Immunsystem nicht erkannt und damit auch nicht angegriffen werden. Diese Viren aktivieren sich durch eine Stresssituation wie eine Krankheiten, einen Transport oder psychischen Stress und rufen Beschwerden hervor.

Der bayerische Pferdegesundheitsdienst informiert

Herpesvirusinfektionen bei Pferden werden durch verschiedene Herpesviren ausgelöst. Wirtschaftlich am bedeutendsten ist die Infektion mit dem Pferdeabort-Virus (Equines Herpesvirus 1, EHV-1) sowie dem Rhino- pneumonitis-Virus (Equines Herpesvirus 4, EHV-4).

Equine Herpesviren sind behüllte Viren, die bei bis zu 80% der Pferde in einer latenten Form vorliegen. In der Latenz zieht sich das Virus in die Trigeminalganglien und das lymphoretikuläre System zurück und ist nicht infektiös. Wird die Abwehr eines infizierten Pferdes geschwächt, kann sich das Virus vermehren und ausgeschieden werden.

Der Erreger wird durch Tröpfchen beim Husten oder Schnauben in die Umgebung abgegeben und kann auf diesem Wege andere Pferde anstecken. Eine solche Aktivierung des Erregers kann zu hohem Fieber, Atemwegs- erkrankungen (klarer Nasenausfluss), Verfohlen oder zentralnervösen Störungen (schwankender Gang, Blasenlähmung, Festliegen) führen.

Welche Maßnahmen sollten in einem Pferdebetrieb mit einer akuten Herpesvirusinfektion umgesetzt werden?

  • Der betroffene Bestand ist unter Quarantäne zu stellen.
  • Es sollte keine Neuzugänge oder Abgänge empfänglicher Tiere geben.
  • Generell sollte auf möglichst wenig Tier- und Personenverkehr auch innerhalb des Betriebes geachtet werden.
  • Für einzeln gehaltene Pferde sollte individuelle Arbeitskleidung und Einmalhandschuhe bereitgestellt werden.
  • Der Kontakt mit den Nüstern sollte vermieden werden.
  • Personen, deren Betreten des Bestandes unerlässlich ist, müssen durch hygienische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass eine Erregerverschleppung ausgeschlossen ist.
  • Die Einsteller des Betriebes sollten frühzeitig über ein EHV-Krankheitsgeschehen informiert werden, damit sie die Umsetzung der Maßnahmen mittragen und unterstützen.
  • Zweimal täglich sollte eine Temperaturkontrolle bei allen Pferden eines betroffenen Bestandes (Dokumentation) erfolgen. Pferde mit einer Temperatur in Ruhe von über 38,0°C sollten genau beobachtet werden.
  • Pferde mit Fieber sollten einem Tierarzt / einer Tierärztin vorgestellt werden.
  • Bei frühzeitigem Erkennen der Infektion kann es hilfreich sein, erkrankte Pferde zu isolieren.
  • Es sollten Desinfektionsmatten/-wannen aufgestellt werden.
  • Sollte das Krankheitsgeschehen auf bestimmte Stalltrakte begrenzt sein, sollte eine personelle Trennung hinsichtlich der Versorgung (Füttern, Misten, etc.) eingerichtet werden. Falls das nicht möglich ist, sollten die Stallarbeiten in Stallabteilen, in denen noch keine Krankheitssymptome bei den Pferden festgestellt wurden, vor betroffenen Stallabteilen erledigt werden.
  • Händewaschen (desinfizieren) zwischen Pferdekontakten bzw. Tragen von Einmalhandschuhen ist Pflicht. Der Erreger ist recht empfindlich gegenüber den üblichen Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen mit Seife und Desinfektion. Dementsprechend reicht auch eine normale Kleiderwäsche unter Benutzung eines üblichen Waschmittels aus, um Kleidung zu „dekontaminieren“.

Spätabort:

Boxen, in denen Stuten verfohlt haben, müssen sehr gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Es wird dringend empfohlen, das Abortmaterial (Fohlen und Nachgeburt) in einem Labor auf Aborterreger untersuchen zu lassen.

Nach einem herpesbedingten Abort scheiden die Stuten einige Tage lang das Virus aus. Stuten, die verfohlt haben, sollten von tragenden Stuten getrennt und, wenn möglich, isoliert werden.

Bis zum Ergebnis der labordiagnostischen Abklärung muss jeder Abort wie ein infektiöses Geschehen behandelt werden.

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Was ist zu beachten, wenn es in der Region zu einem EHV-Ausbruch gekommen ist?

Das equine Herpesvirus breitet sich nicht über größere Entfernungen (mit dem Wind etc.) aus. Da es sich um eine Tröpfcheninfektion handelt, ist in der Regel ein relativ enger Tierkontakt notwendig, damit es zu einer Ansteckung kommt. Prüfen Sie daher im Falle eines EHV-Ausbruchs in der Umgebung, ob in jüngster Vergangenheit Kontakte mit Pferden eines betroffenen Betriebes bestanden haben (Veranstaltung, Transport, angrenzende Weide, etc).
Ist nicht sicher auszuschließen, dass es Kontakt zu Pferden eines betroffenen Betriebes gegeben hat, sollte die Körpertemperatur der Pferde kontrolliert werden.

Diese sollte in der Ruhe (nicht unmittelbar nach der Arbeit gemessen) nicht über 38,0°C liegen. Sind Sie nicht sicher, kontaktieren Sie bitte Ihren Tierarzt / Ihre Tierärztin.
Während eines Ausbruchs in der Region, sollte jeder Kontakt mit betriebsfremden Pferden vermieden werden. An Veranstaltungen mit Pferden aus mehreren Beständen sollte nicht teilgenommen werden. Grundsätzliche Hygienemaßnahmen wie Kleidungs-
/Schuhwechsel und Händewaschen/- desinfektion verhindern eine Virusverschleppung.

Vorbeugen durch Impfen!

Der Pferdegesundheitsdienst des Bayerischen Tiergesundheitsdienstes empfiehlt entsprechend den Vorgaben der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut (Stiko Vet.) eine Impfung des gesamten Bestandes, um durch eine „Impfdecke“ eine massive Vermehrung eines ggf. aktivierten Virus unterbinden zu können.

https://www.tgd-bayern.de/

Hierzu gibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) folgenden Informationsüberblick.

Eine Impfung gegen EHV-1 kann den Ausbruch der Erkrankung beim einzelnen Pferd nicht sicher verhindern. Jedoch führt die Impfung dazu, dass ein infiziertes Pferd weniger Viren ausscheidet. Somit sinkt das Risiko einer Krankheitsübertragung. Die Impfung hat vor allem dann einen Effekt, wenn möglichst alle Pferde in einem Stall geimpft sind. Je mehr Pferde geimpft sind und damit weniger Viren ausscheiden, desto mehr sinkt auch der Infektionsdruck. Die Impfung kann zudem die Krankheitsanzeichen, die Herpes hervorruft, in vielen Fällen abmildern.

Die Herpes-Impfung ist im Reitsport unter dem Dach der FN sowie des Weltreiterverbandes FEI keine Pflichtimpfung – also weder in Deutschland noch auf internationalen Turnieren. Sie wird aber von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) und der FN für alle Pferde in Deutschland empfohlen. Eine Impfpflicht kann die FN nur für Turnierpferde über das Turniersportregelwerk LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) festlegen, so wie es zum Beispiel bei der Influenza-Impfung der Fall ist.

Es gibt Argumente, die für oder gegen eine Impfpflicht sprechen. Innerhalb der FN wurde bzw. wird eine Impfpflicht gegen Herpes für Turnierpferde immer wieder diskutiert, auch schon vor dem Ausbruch in Valencia. Sicherlich wird auch vor dem Hintergrund des aktuellen Ausbruchs weiter darüber gesprochen werden. Voraussetzung für eine Impfpflicht ist aber, dass genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall und auch aktuell kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen. Mit einer einzigen Impfung ist es nämlich nicht getan: Nach der Grundimmunisierung, die in der Regel aus zwei Impfungen in einem bestimmten Abstand besteht, muss die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden. Ein Impfschutz liegt erst nach einer gewissen Zeit nach Abschluss der Grundimmunisierung vor. Aus Sicht der FN ist es deshalb auch nicht zielführend, die Herpes-Impfung schon jetzt zur Teilnahmebedingung für ab April stattfindende Turniere zu machen. Aus den genannten Gründen wird die FN nicht ad hoc eine Herpes-Impfpflicht einführen. Diese Entscheidung müsste von den Mitglieds- und Anschlussverbänden der FN im Beirat Sport, der Mitgliederversammlung des Bereiches Sport, mit einer gewissen Vorlaufzeit getroffen werden, damit sich alle Turnierreiter*innen sowie die Tierarztpraxen und Impfstoffhersteller darauf einstellen können.

Bitte beachten Sie zum Thema Herpes-Impfung auch die Informationen auf unserer Internetseite unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung

Hygiene auf dem Turnier:

Immer dann, wenn Pferde aus unterschiedlichen Beständen zusammenkommen, gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene und Vorsorge zu legen. So kann die Gesundheit der Pferde am besten geschützt werden. Schließlich steht das Wohl der Pferde an erster Stelle. Neben Impfungen helfen bestimmte Maßnahmen, das Infektionsrisiko auf Turnieren möglichst gering zu halten. Folgende Punkte sollten stets beachtet werden:

  • Gesundheitscheck am Tag des Turniers: Ist das Pferd fit? Hat es gefressen? Wie ist die Körpertemperatur? Macht es einen munteren Eindruck? Nur gesunde und fitte Pferde dürfen an Turnieren teilnehmen!
  • Voraussetzung für die Turnierteilnahme ist darüber hinaus, dass unter den übrigen Pferden im Herkunftsstall keine ansteckende Krankheit kursiert.
  • Direkter Kontakt zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden, ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden auf das Nötigste beschränkt werden. Teilnehmer*innen und Helfer*innen kümmern sich um ihre, möglichst aber nicht um fremde Pferde.
  • Nur eigene mitgebrachte Utensilien und Ausrüstung sollten benutzt werden. Keine gemeinsame Benutzung von Tränken oder Trögen.
  • Besonders bei Übernachtungsturnieren empfohlen: Tägliches Messen und Aufzeichnen der Körpertemperatur zur Überwachung des Pferdes. Plötzliches Auftreten von Fieber, Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt*in/Veranstalter*in gemeldet werden.
    Diese und weitere Informationen zum Hygienemanagement im Stall und unterwegs enthält der FN-Hygieneleitfaden.

Zum Thema Melde- bzw. Anzeigepflicht:

EHV-1 ist in Deutschland nicht anzeige- oder meldepflichtig. Es ist keine auf den Menschen übertragbare Krankheit und lässt sich durch effektive Hygienemaßnahmen eindämmen. Wichtig ist bei Tierseuchen die Differenzierung zwischen Anzeige- und Meldepflicht. Die Anzeigepflicht geht mit staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen einher, wie etwa der Sperrung von Betrieben, Probennahmen und im schlimmsten Fall der Tötung betroffener Tiere. Bei der Meldepflicht gibt es ein offizielles behördliches Register der aktuellen Fälle, Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden nicht ergriffen. Ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wird über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geregelt.

Die FN befürwortet grundsätzlich eine Meldepflicht für Herpes, da sie dazu führen würde, dass Ausbrüche den Behörden gemeldet werden müssen. Die Anzahl der Ausbrüche der Erkrankung würde eine Meldepflicht voraussichtlich aber nicht beeinflussen. Die FN hat das Thema Meldepflicht für Herpes bereits in Gesprächen mit dem BMEL angesprochen und wird dies auch erneut tun.

https://www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei—fn—dokr/equines-herpesvirus-informationen-zu-impfung-und-moeglicher-impfpflicht

Quelle

https://www.stmelf.bayern.de/
https://www.pferd-aktuell.de/

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