Stand 24. April 2020

Nach den geänderten Vorgaben der Ausgangsbeschränkung ist nunmehr Sport und Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person gestattet. Unter diesem Gesichtspunkt ist Einzelunterricht beim Ausritt in der Natur erlaubt. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln sind einzuhalten. Der Betrieb von Sportanlagen (Reitplätze im Freien, Sprungplätze etc.) für Freizeitsportler ist weiterhin untersagt.

Demnach darf Einzelunterricht nicht mehr auf Reitplätzen oder auch in Hallen stattfinden. Lediglich Einzelunterricht als Ausritt ist möglich.

Quelle

http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus