die 15. BayIfSMV am 16.02.2022 angepasst. Das StMELF informiert auf dessen Homepage https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/ wie folgt:

Aktuelle Informationen die Pferdebesitzer und Reitbetriebe jetzt über den Coronavirus wissen sollten.
die 15. BayIfSMV am 16.02.2022 angepasst. Das StMELF informiert auf dessen Homepage https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/ wie folgt:
Hotspot-Regelungen weiterhin ausgesetzt.
Die Verordnung gilt bis 9.2.2022
das StMELF informiert wie folgt über die aktuellen Regelungen, bitte beachten Sie die Info zu den teil-/halboffenen Reithallen. „Vorbehaltlich der tagesaktuell sich ändernden Regelungen gelten seit 16. Dezember 2021 folgende Vorgaben:
die 15. BayIfSMV wurde heute angepasst und bis 12.01.2022 verlängert. Folgende Punkte sind für Sie vermutlich interessant:
der BRFV e.V. hat mit Herrn Staatssekretär Eck, MdL die mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Regelungen abgestimmt:
über den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath und der Landtagsabgeordneten Barbara Becker haben wir folgende Information der Staatsregierung zum Umgang mit 2G plus in Pensionspferdebetrieben erhalten:
Folgende Regeln lassen sich für Ihre Betriebe davon ableiten:
Ab einer Inzidenz von über 35 gilt für Sportstätten/Freizeiteinrichtungen und damit für Ihre Kunden/innen, Reiter/innen, Reitbeteiligungen, Besucher/innen etc. die 3-G-Regel. Das bedeutet, Sie als Betreiber einer Sportstätte sind zur Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Nicht geimpfte oder genesene Personen (max. 6 Monate pos. PCR Test) müssen entweder einen negativen PCR Test (max. 48 […]
13.09.2021 Reithalle Teil-/halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen, die eine mit Freiluftsportanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation gewährleisten, können Sportstätten unter freiem Himmel gleichgestellt werden. Demnach würden diese unter den obigen Voraussetzungen nicht als „geschlossene Räume“ im Sinne von § 3 Abs. 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) angesehen werden und damit die 3-G-Regel in diesen Fällen […]