die 15. BayIfSMV am 16.02.2022 angepasst. Das StMELF informiert auf dessen Homepage https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/ wie folgt:
Coronavirus
Aktuelle Informationen die Pferdebesitzer und Reitbetriebe jetzt über den Coronavirus wissen sollten.
Fortführung der 15. BayIfSMV bis 9.2.2022
Hotspot-Regelungen weiterhin ausgesetzt.
Info für Pensionspferdehalter: Anpassung der 15. BayIfSMV
Die Verordnung gilt bis 9.2.2022
Info für Pensionspferdehalter/innen: Vereinfachungen bzgl. teil-/halboffenen Reithallen
das StMELF informiert wie folgt über die aktuellen Regelungen, bitte beachten Sie die Info zu den teil-/halboffenen Reithallen. „Vorbehaltlich der tagesaktuell sich ändernden Regelungen gelten seit 16. Dezember 2021 folgende Vorgaben:
Information für Pensionspferdehalter – Anpassung der 15. BayIfSMV
die 15. BayIfSMV wurde heute angepasst und bis 12.01.2022 verlängert. Folgende Punkte sind für Sie vermutlich interessant:
15. BayIfSMV – Zugang zu Ställen
der BRFV e.V. hat mit Herrn Staatssekretär Eck, MdL die mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Regelungen abgestimmt:
Umsetzung der 15. BayIfSMV – offizielle Klarstellung zu Tierwohl – Nutzung Reithalle
über den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath und der Landtagsabgeordneten Barbara Becker haben wir folgende Information der Staatsregierung zum Umgang mit 2G plus in Pensionspferdebetrieben erhalten:
Coronaregeln – die 15. BayIfSMV ist veröffentlicht, sie gilt bis 15.12.2021.
Folgende Regeln lassen sich für Ihre Betriebe davon ableiten:
Coronaregeln – die 14. BayIfSMV wurde angepasst
Ab einer Inzidenz von über 35 gilt für Sportstätten/Freizeiteinrichtungen und damit für Ihre Kunden/innen, Reiter/innen, Reitbeteiligungen, Besucher/innen etc. die 3-G-Regel. Das bedeutet, Sie als Betreiber einer Sportstätte sind zur Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Nicht geimpfte oder genesene Personen (max. 6 Monate pos. PCR Test) müssen entweder einen negativen PCR Test (max. 48 […]
Corona Update: seit heute gilt die 14. BayIfSMV
13.09.2021 Reithalle Teil-/halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen, die eine mit Freiluftsportanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation gewährleisten, können Sportstätten unter freiem Himmel gleichgestellt werden. Demnach würden diese unter den obigen Voraussetzungen nicht als „geschlossene Räume“ im Sinne von § 3 Abs. 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) angesehen werden und damit die 3-G-Regel in diesen Fällen […]