Coronavirus

Aktuelle Informationen die Pferdebesitzer und Reitbetriebe jetzt über den Coronavirus wissen sollten.

Coronaregeln – die 14. BayIfSMV wurde angepasst

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Ab einer Inzidenz von über 35 gilt für Sportstätten/Freizeiteinrichtungen und damit für Ihre Kunden/innen, Reiter/innen, Reitbeteiligungen, Besucher/innen etc. die 3-G-Regel. Das bedeutet, Sie als Betreiber einer Sportstätte sind zur Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Nicht geimpfte oder genesene Personen (max. 6 Monate pos. PCR Test) müssen entweder einen negativen PCR Test (max. 48 […]

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