Coronavirus: Dies gilt für private Pferdehalter

Die FN informiert:

Private Pferdehalter müssen genauso wie Vereine und Betriebe Maßnahmen ergreifen, die gleichzeitig die Gesundheit der Menschen UND der Pferde unter den Tierschutzvorgaben sicherstellen. Dabei geht es nicht mehr darum, ob Reitunterricht stattfinden darf oder nicht, sondern allein darum, dass die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde (siehe Frage “Darf ich noch zum Pferd? Darf ich noch reiten?”) sichergestellt wird. Wir raten dringend dazu, sich auch an die FN-Position zu halten. Jedoch sind für die Umsetzung der Vorgaben der Bundesregierung die Bundesländer, Städte und Gemeinden zuständig. Dort gibt es nach und nach unterschiedliche Regelungen und Erlässe, die von den FN-Empfehlungen abweichen. Die FN rät allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen der Regierung des eigenen Bundeslandes durchzulesen und beim Ordnungsamt der eigenen Stadt/Gemeinde nachzufragen, ob es konkrete Regelungen für den Pferdesport gibt.

Wir raten privaten Pferdehaltern außerdem dazu, auf dem Weg vom und zum Pferdestall eine Selbsterklärung sowie einen Ausdruck der FN-Position bei sich zu tragen. In der Selbsterklärung sollte stehen, dass man allein aus dem Grund unterwegs ist, die notwendige Versorgung und Bewegung eines oder mehrerer Pferde sicherzustellen. Ein Muster für die Selbsterklärung und das Dokument zur FN-Position stehen unten unter “Downloads” zur Verfügung. Die FN hat jedoch keine Hoheitsgewalt. Etwaigen regionalen behördlichen Anweisungen sind daher zwingend Folge zu leisten.

Wie kann ich die Versorgung/Bewegung der Pferde im Falle einer Ausgangssperre sicherstellen?

Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wie eine Ausgangssperre in Deutschland konkret aussehen und welche Ausnahmen es in den Bundesländern geben könnte. Nach fachlicher Einschätzung der FN muss auch bei einer Ausgangssperre die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde sichergestellt werden. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält diese FN-Position für nachvollziehbar und berechtigt. Die FN rät Vereinen, Betrieben und privaten Pferdehaltern deshalb, Notversorgungspläne aufzustellen. Wie diese aussehen sollten, ist unten unter “Downloads” einsehbar.

Für den Fall, dass Behörden anders entscheiden, muss der Besitzer/Betreiber der Anlage bzw. Selbstversorger eine überlebenswichtige Notversorgung und Notbewegung mit minimalem Personal dennoch sicherstellen. Im schlimmsten Fall könnten Pferdebesitzer und Reiter dann nicht mehr das Haus verlassen, um sich um die Pferde zu kümmern. Die Situation wäre dann ähnlich, wie wenn sie unter Quarantäne gestellt wären. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, einen solchen Fall zu verhindern.

Hinweise:

  • Etwaige Medikamentenpläne und Futterbesonderheiten für die Pferde müssen zentral verfügbar sein.
  • Der Anlagenbesitzer/-betreiber muss einen Notfallplan vorbereiten, um mit minimalstem Personal eine Notversorgung der Pferde alleine sicherstellen zu können.

Ich wohne in einem deutschen Grenzgebiet und mein Pferd steht im benachbarten Ausland. Durch die Grenzschließungen kann ich nicht mehr zu meinem Pferd fahren. Was kann ich jetzt tun?

Noch nicht auf alle Fragen haben wir schon jetzt eine zufriedenstellende Antwort – so auch für diese besonders tragischen Fälle, zu denen es nun an den deutschen Grenzen kommt. Wir haben allergrößtes Verständnis für die Sorgen und Nöte der Pferdehalter. So hart es aber leider klingt – nach unserem Kenntnisstand werden die Pferdehalter nicht zu ihren Pferden im Ausland kommen können, wenn dies die Anweisungen der örtlichen Behörden und/oder der Polizei sind.

Wir können ihnen nur raten, ihr sehr verständliches und notwendiges Anliegen per E-Mail an ihren zuständigen Amtsveterinär zu schicken. Der auf der deutschen Seite regional zuständige Amtsveterinär sollte auf dem Briefpapier des entsprechenden Landkreises (oder wenigstens per E-Mail) die tiermedizinische Notwendigkeit für den Grenzübertritt bestätigen. Dieses amtliche Dokument kann an der Grenze vielleicht weiterhelfen. Bis dahin sollten die Pferdehalter die E-Mail an den Amtsveterinär ausdrucken und beim Grenzübergang vorzeigen, um damit als „Eigenbeleg“ das Anliegen nachweisen zu können. Möglicherweise kann es helfen, in Reitbekleidung an die Grenze zu fahren, um deutlich zu machen, dass der alleinige Zweck des Grenzübertritts die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde ist. Ob dieses Vorgehen sowie das amtliche Dokument tatsächlich von den Grenzbeamten akzeptiert wird, können wir jedoch nicht mit Sicherheit sagen. Deshalb sollten die Pferdehalter dringend alternative Personen auf der anderen Seite der Grenze ausfindig machen, die ihre Pferde versorgen können/könnten, wenn es keine andere Lösung dafür geben sollte.

 

Downloads:

Das Muster-Formular Selbsterklärung ist für Eigentümer, Besitzer oder von diesen beauftragte Personen vorgesehen, die die notwendige Versorgung und Bewegung des Pferdes sicherstellen. Wir raten Eigentümern, Besitzern oder von diesen beauftragte Personen dringend dazu an, das Dokument stets in Verbindung mit dem Personalausweis und der Kopie des Pferdepasses mitzuführen und sich auf der Anlage an die Hygiene-Regeln zu halten. Die FN hat jedoch keine Hoheitsgewalt. Etwaigen regionalen behördlichen Anweisungen sind daher zwingend Folge zu leisten.

FN-Position: Download Notfallplan für Reitschulen und Pensionsställe

Alles was Vereine und Betriebe wissen sollten, finden Sie hier

 

Quelle

https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus

2 Kommentare zu “Coronavirus: Dies gilt für private Pferdehalter”

  1. Pötzsch Christina sagt:

    Hallo, ich bin Pferdebesitzerin und mein Pferd steht in einem ziemlich großen Pensionsstall. Ich sehe wirklich alle Vorsichtsmaßnahmen ein, auch dass es in Reitbetrieben Corona Schutz geben muss. Bei uns wurde nun ein Plan erstellt, das Ordnungsamt schaute zur Kontrolle vorbei. Klar, Desinfektion am Eingang für die Hände. Es dürfen im unteren und oberen Stall nur 2 Personen sich aufhalten. Für sein Pferd hat jeder eineinhalb Stunde Zeit. Diese Zeit beinhaltet das Putzen, Box reinigen, Pflege und zum Longieren, reiten öder ähnliches verbleibt dann eine Zeit von 35-40 Minuten höchstens. Das heißt für mein Pferd und andere, 23 Stunden in der Box verbringen. Wo bleibt hier ein Tierschutzgesetz nach genügend Bewegung? Was sonst Freude macht ist jetzt nur noch Hetze und Stress.
    In jedem Geschäft hat man weniger Abstand und im Stall, geht man sich aus dem Weg, entweder in Halle oder ins Gelände. Schön, dass man das wenigstens noch darf. Warum dürfen die Besitzer nicht 2 Stunden, wenigstens eingeräumt werden? Warum nicht 3 Leute im Stall? Ich weiß, ich bekomme darauf keine Antwort. Aber schön, dass ich es mir mal von der Seele schreiben konnte. Bleibt alle schön gesund und Eure Pferde auch.

    • Equidocs sagt:

      Hallo Christina,
      leider können wir wirklich nicht auf das “Warum” antworten.
      Die Zeiten sind für alle schwer. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit die Pferde schon bald auf die Koppeln zu lassen.
      Wir wünschen viel Kraft, Gesundheit und Durchhaltevermögen!