Ausgangsbeschränkung wird zur Kontaktbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung wurde durch eine Kontaktbeschränkung
ersetzt. Im öffentlichen und im privaten Raum dürfen Personen eines Haushalts
mit einer weiteren Person zusammen sein. Das gilt auch für die
Pensionspferdebetriebe. 

Über allen Änderungen schwebt die Regel, die Abstands- und
Hygienemaßnahmen auf den Betrieben einzuhalten. 
Aktuell braucht es keinen triftigen Grund mehr, dass
Pferdebesitzer zu ihren Pferden kommen, diese versorgen und reiten. 
Deshalb dürfen auch weitere Personen desselben Hausstandes mit zum
Pferd kommen. Viele Pensionspferdehalter haben, um das Infektionsrisiko zu
minimieren, Anwesenheitslisten geführt, das kann weiter gepflegt werden, ist keine
Auflage - aber im Falle einer Infektion müssen die Kontakte ausfindig gemacht
werden. 
Reiterstübchen bleiben weiterhin geschlossen. 
Reitunterricht in kleinen Gruppen bis zu 5 Personen (4 Schüler+1
Trainer) ist möglich. 
Zuschauer sind beim Reiten in der Reithalle und auf dem Reitplatz
nicht erlaubt! 
Es besteht keine Maskenpflicht auf den Pensionspferdebetrieben.

Quelle
https://www.bayerischerbauernverband.de/pensionspferdehalter

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